Ergänzende Bedingungen für Service-, Wartungs- und Reparaturleistungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese ergänzenden Bedingungen gelten für alle Service-, Wartungs-, Prüf- und Reparaturleistungen der AQUAMONKEY SP. Z O.O., Palisadowa-Straße 20/22, 01-940 Warschau, Polen.
§ 2 Anfrage, Einsendung und Vertragsschluss
(1) Die Anfrage des Kunden zu einer Service- oder Reparaturleistung stellt zunächst eine unverbindliche Anfrage dar und noch kein verbindliches Vertragsangebot.
(2) Zur technischen Prüfung hat der Kunde das betroffene Gerät nach Aufforderung durch den Anbieter transportsicher verpackt an die vom Anbieter mitgeteilte Serviceadresse einzusenden.
(3) Der Kunde hat dabei nach Möglichkeit eine Fehlerbeschreibung, die Bestell- oder Rechnungsnummer sowie – soweit vorhanden – die Seriennummer des Geräts beizufügen.
(4) Nach Eingang des Geräts erfolgt zunächst eine technische Überprüfung und Fehlerdiagnose.
(5) Soweit möglich, erstellt der Anbieter im Anschluss einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Reparaturkosten.
(6) Ein Reparaturvertrag kommt erst zustande, wenn:
a) der Kunde den Kostenvoranschlag ausdrücklich annimmt oder
b) der Anbieter auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden unmittelbar mit der Reparatur beginnt.
(7) Angaben zu Bearbeitungszeiten, Reparaturdauer oder Fertigstellungsterminen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 3 Kostenvoranschläge und Diagnoseleistungen
(1) Kostenvoranschläge erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage der bei der technischen Prüfung erkennbaren Schäden.
(2) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Für die technische Überprüfung, Fehlerdiagnose oder Erstellung eines Kostenvoranschlags kann eine angemessene Prüf- oder Bearbeitungspauschale erhoben werden. Der Kunde wird hierüber vor Durchführung der Prüfung informiert.
(4) Entscheidet sich der Kunde nach Erstellung des Kostenvoranschlags gegen die Reparatur, bleiben bereits angefallene Prüf-, Diagnose-, Versand- und Bearbeitungskosten zahlungspflichtig, sofern hierauf vorab hingewiesen wurde.
(5) Ergibt sich während der Reparatur, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich sind oder die ursprünglich geschätzten Kosten wesentlich überschritten werden, wird der Kunde hierüber informiert. Zusätzliche Arbeiten werden erst nach Zustimmung des Kunden durchgeführt.
§ 4 Durchführung der Reparatur
(1) Reparaturen erfolgen unter Berücksichtigung des technischen Zustands des jeweiligen Geräts sowie der Verfügbarkeit notwendiger Ersatzteile.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, technisch gleichwertige Ersatzteile zu verwenden, sofern Originalteile nicht verfügbar sind und hierdurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden.
§ 5 Unwirtschaftliche oder nicht durchführbare Reparaturen
(1) Stellt sich während der technischen Prüfung oder Reparatur heraus, dass:
a) eine Reparatur technisch nicht möglich ist,
b) erforderliche Ersatzteile dauerhaft nicht verfügbar sind oder
c) die Reparaturkosten in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zum Zeitwert des Geräts stehen, kann der Anbieter die Durchführung der Reparatur ablehnen oder abbrechen.
(2) Bereits erbrachte Leistungen, insbesondere Diagnose-, Prüf-, Bearbeitungs- und Versandkosten, sind in diesem Fall vom Kunden zu tragen, sofern hierauf vorab hingewiesen wurde.
(3) Auf Wunsch wird das Gerät unrepariert an den Kunden zurückgesendet.
§ 6 Ersatzteilverfügbarkeit
(1) Reparaturen stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit notwendiger Ersatzteile.
(2) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit von Ersatzteilen, insbesondere bei älteren Geräten oder vom Hersteller eingestellten Produktreihen.
(3) Lieferverzögerungen bei Ersatzteilen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, können zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeit führen.
§ 7 Versand und Gefahrtragung
(1) Bei Einsendung durch den Kunden trägt der Kunde die Verantwortung für eine angemessene Transportverpackung.
(2) Für Schäden, die aufgrund unzureichender Verpackung entstehen, haftet der Kunde.
(3) Die gesetzlichen Verbraucherrechte zur Gefahrtragung beim Rückversand bleiben unberührt.
§ 8 Gewährleistung für Reparaturleistungen
(1) Für Reparaturleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die konkret durchgeführten Reparaturarbeiten und eingebauten Ersatzteile.
(3) Keine Gewährleistung besteht insbesondere für Schäden aufgrund normalen Verschleißes, unsachgemäßer Nutzung, fehlender Wartung, ungeeigneter Wasserwerte, Frost-, Kalk- oder Feuchtigkeitsschäden, eigenmächtiger Reparaturversuche oder Veränderungen durch den Kunden oder Dritte.
§ 9 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 10 Nicht abgeholte oder nicht angenommene Geräte
(1) Werden reparierte Geräte trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist angenommen oder abgeholt, kann der Anbieter angemessene Lagerkosten berechnen.
(2) Gesetzliche Rechte des Anbieters zur Einlagerung oder Verwertung unzustellbarer Geräte bleiben unberührt.
§ 11 Kein Ausschluss gesetzlicher Verbraucherrechte
Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, insbesondere Gewährleistungsrechte und Widerrufsrechte, bleiben durch diese Bedingungen unberührt.